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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung

Bäumlisächerstrasse 35
8907 Wettswil

ZH ZH (Zürich)

Genossenschaft

CHE-101.783.517

Aktiv

Handelsregisterinformationen

Quelle: ZEFIX

Letzte Änderung
19.04.2024
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Wettswil am Albis
Handelsregisteramt
Handelsregister-Nummer
CH-020.590.150-2
UID/MWST
CHE-101.783.517
EHRA-ID
197651

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Firmenzweck
TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung mit Sitz in Wettswil am Albis ist Aktiv. TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung ist im Bereich «Die Genossenschaft ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Sie bezweckt, ihren Mitgliedern moderne und preisgünstige Wohnungen zu verschaffen. Dabei sind das Mehr- und Einfamilienhaus in für Siedlungsbau geeigneten Lagen und Gegenden zu bevorzugen. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Die Genossenschaft erreicht ihren Zweck durch a) Ankauf von Land und Erstellung von soliden, zweckmässigen Wohnbauten, das heisst Mehr- und Einfamilienhäusern, Alterswohnungen, Eigentumswohnungen sowie die Erstellung von Wohnbauten im Baurecht; b) allfälligen Kauf von bereits bestehenden Gebäuden und deren Umbau; c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können. Die Vermietung der Genossenschaftswohnungen erfolgt im Allgemeinen nur an Genossenschafter. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern.» tätig.

SHAB-Meldungen: TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung

Quelle: SHAB

SHAB 16436 - 19.04.2024
Kategorie:aenderungorgane
Publikationsnummer: HR02-1006012919, Handelsregister-Amt: ZH
TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2023, Publ. 1005686531). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Siegrist, Karin , von Meisterschwanden, in Wettswil am Albis, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
SHAB 8181 - 24.02.2023
Kategorie:aenderungorgane
Publikationsnummer: HR02-1005686531, Handelsregister-Amt: ZH
TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 36 vom 21.02.2023, Publ. 1005683247). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Winterberger, Georg, von Schattenhalb, in Langnau am Albis, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Wettswil am Albis].
SHAB 7524 - 21.02.2023
Kategorie:aenderungorgane
Publikationsnummer: HR02-1005683247, Handelsregister-Amt: ZH
Nachtrag zum im SHAB Nr. 197 vom 11.10.2019 publizierten TR-Eintrag Nr. 39225 vom 08.10.2019 TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 19 vom 27.01.2023, Publ. 1005662960). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Freund, Martin, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung].
SHAB 3872 - 27.01.2023
Kategorie:aenderungorgane
Publikationsnummer: HR02-1005662960, Handelsregister-Amt: ZH
TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 197 vom 11.10.2019, Publ. 1004735533). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schachtler, Phillippe, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Siegrist, Karin , von Meisterschwanden, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
SHAB 39225 - 11.10.2019
Kategorie:aenderungorgane
Publikationsnummer: HR02-1004735533, Handelsregister-Amt: ZH
TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 138 vom 19.07.2017, S.0, Publ. 3653425). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rosales Geyer, Ivy Angelli, von Zürich, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Freund, Martin, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
SHAB 25229 - 19.07.2017
Kategorie:zweckaenderung, aenderungorgane
Publikationsnummer: HR02-3653425, Handelsregister-Amt: ZH
TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 160 vom 20.08.2015, Publ. 2330607). Statutenänderung: 05.05.2017. Zweck neu: Die Genossenschaft ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Sie bezweckt, ihren Mitgliedern moderne und preisgünstige Wohnungen zu verschaffen. Dabei sind das Mehr- und Einfamilienhaus in für Siedlungsbau geeigneten Lagen und Gegenden zu bevorzugen. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Die Genossenschaft erreicht ihren Zweck durch a) Ankauf von Land und Erstellung von soliden, zweckmässigen Wohnbauten, das heisst Mehr- und Einfamilienhäusern, Alterswohnungen, Eigentumswohnungen sowie die Erstellung von Wohnbauten im Baurecht; b) allfälligen Kauf von bereits bestehenden Gebäuden und deren Umbau; c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können. Die Vermietung der Genossenschaftswohnungen erfolgt im Allgemeinen nur an Genossenschafter. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen durch Brief, E-Mail oder Zirkular, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Häggi, Nicole, von Hedingen, in Wettswil am Albis, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schachtler, Phillippe, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Rosales Geyer, Ivy Angelli, von Zürich, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

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